B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
![]() | B62 | Gleislose Landfahrzeuge |
![]() | B62K | Fahrräder; Motorräder; Rahmen; Lenkvorrichtungen; vom Fahrer betätigte Steuerungsvorrichtungen; Achsaufhängungen; Seitenwagen, Vorsatzwagen oder dgl., besonders für Fahrräder oder Motorräder ausgebildet |
![]() ![]() | B62K 21/00 | Lenkvorrichtungen (Lenkvorrichtungen, besonders ausgebildet für eine Sonderbauart von Fahrrad, die in den Gruppen B62K 1/00-B62K 17/00 aufgeführt ist, siehe die entsprechenden Gruppen) [1, 2006.01] |