B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |||
B62K | Fahrräder; Motorräder; Rahmen; Lenkvorrichtungen; vom Fahrer betätigte Steuerungsvorrichtungen; Achsaufhängungen; Seitenwagen, Vorsatzwagen oder dgl., besonders für Fahrräder oder Motorräder ausgebildet | |||
B62K 19/00 | Fahrradrahmen (Fahrradrahmen, besonders ausgebildet für eine Sonderbauart von Fahrrad, die in den Gruppen B62K 1/00-B62K 17/00 aufgeführt ist, siehe die entsprechenden Gruppen) [1, 2006.01] | |||
B62K 19/18 |
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B62K 19/26 |
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