B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||||||||
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |||||||||||||||||||||||
B62K | Fahrräder; Motorräder; Rahmen; Lenkvorrichtungen; vom Fahrer betätigte Steuerungsvorrichtungen; Achsaufhängungen; Seitenwagen, Vorsatzwagen oder dgl., besonders für Fahrräder oder Motorräder ausgebildet | |||||||||||||||||||||||
Sachverzeichnis der Unterklasse
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B62K 13/00 | Fahrräder, verwandelbar oder umgestaltbar in andere Bauarten von Fahrrädern oder Landfahrzeugen (verwandelbare Fahrzeuge allgemein B60F 5/00; Fahrradstützen oder -ständer ausgerüstet mit zusätzlichen Rädern zum Stabilisieren der Fahrt B62H 1/12) [1, 2006.01] | |||||||||||||||||||||||
B62K 13/06 |
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