B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |||
B62K | Fahrräder; Motorräder; Rahmen; Lenkvorrichtungen; vom Fahrer betätigte Steuerungsvorrichtungen; Achsaufhängungen; Seitenwagen, Vorsatzwagen oder dgl., besonders für Fahrräder oder Motorräder ausgebildet | |||
B62K 11/00 | Motorräder, Fahrräder mit Hilfsmotor oder Motorroller mit einem oder zwei Rädern (Verkleidung oder Stromlinienteile, die nicht einen Teil des Rahmens bilden B62J; Übertragung des Antriebs von Motoren auf die Räder B62M) [1, 2006.01] | |||
B62K 11/02 |
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