B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
![]() | B62 | Gleislose Landfahrzeuge |
![]() | B62K | Fahrräder; Motorräder; Rahmen; Lenkvorrichtungen; vom Fahrer betätigte Steuerungsvorrichtungen; Achsaufhängungen; Seitenwagen, Vorsatzwagen oder dgl., besonders für Fahrräder oder Motorräder ausgebildet |
![]() ![]() ![]() | B62K 11/00 | Motorräder, Fahrräder mit Hilfsmotor oder Motorroller mit einem oder zwei Rädern (Verkleidung oder Stromlinienteile, die nicht einen Teil des Rahmens bilden B62J; Übertragung des Antriebs von Motoren auf die Räder B62M) [1, 2006.01] |