B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |||
B62K | Fahrräder; Motorräder; Rahmen; Lenkvorrichtungen; vom Fahrer betätigte Steuerungsvorrichtungen; Achsaufhängungen; Seitenwagen, Vorsatzwagen oder dgl., besonders für Fahrräder oder Motorräder ausgebildet | |||
B62K 5/00 | Fahrräder oder Motorräder mit Lenkstangen und ausgestattet mit drei oder mehr Fahrzeughaupträdern (Stützen oder Ständer ausgerüstet mit zusätzlichen Rädern zur Stabilisierung des Fahrens B62H 1/12) [1, 2006.01, 2013.01] | |||
B62K 5/003 |
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B62K 5/007 |
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