| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
![disable hierarchy mode: B62](images/vm_full.gif) | B62 | Gleislose Landfahrzeuge |
![disable hierarchy mode: B62H](images/vm_full.gif) | B62H | Fahrradständer oder Motorradständer; Stützen oder Halter zum Abstellen oder Aufbewahren von Fahrrädern oder Motorrädern; Einrichtungen zum Verhüten oder Anzeigen des unerlaubten Gebrauchs oder Diebstahls von Fahrrädern oder Motorrädern; Schlösser als Bestandteil der Fahrräder oder Motorräder; Vorrichtungen zum Fahrenlernen |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrrad" umfasst Roller.
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