| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B62 | Gleislose Landfahrzeuge |
| B62D | Motorfahrzeuge; Anhänger (Lenken oder Führen von landwirtschaftlichen Maschinen oder Geräten auf einer gewünschten Spur A01B 69/00; Räder, Rollen, Achsen, Verstärken der Radhaftung B60B; Reifen, Aufpumpen oder Wechseln von Fahrzeugreifen B60C; Verbindungen zwischen Fahrzeugen eines Zuges oder dgl. B60D; Fahrzeuge sowohl für Schiene als auch für Straße, Amphibien- oder verwandelbare Fahrzeuge B60F; Radaufhängungen B60G; Heizung, Kühlung, Belüftung oder andere Luftbehandlungsvorrichtungen B60H; Fenster, Windschutzscheiben, verschiebbare Dächer, Türen oder ähnliche Vorrichtungen, Schutzabdeckungen für abgestellte Fahrzeuge B60J; Anordnungen von Antriebsanlagen, Hilfsantriebe, Kraftübertragungen, Überwachungseinrichtungen, Instrumentenausrüstung oder Armaturenbretter B60K; elektrische Ausrüstung oder Antrieb von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen B60L; Stromzuführungsleitungen für elektrisch angetriebene Fahrzeuge B60M; Unterbringung von Reisenden, soweit nicht anderweitig vorgesehen, B60N; Anwendungen zum Lastentransport oder zum Befördern besonderer Lasten oder Gegenstände B60P; Anordnung von Signal- oder Beleuchtungsvorrichtungen, deren Einbau oder Halterung oder deren Schaltkreise bei Fahrzeugen allgemein B60Q; Fahrzeuge, Fahrzeugausrüstungen oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen, B60R; Warten, Reinigen, Instandsetzen, Unterstützen, Anheben oder Bewegen, soweit nicht anderweitig vorgesehen, B60S; Bremsanordnungen, Bremsbetätigungssysteme oder Teile dafür B60T; Luftkissenfahrzeuge B60V; Motorräder, Zubehör dafür B62J , B62K; Prüfung von Fahrzeugen G01M) |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrzeuge" umfassen auch Motorfahrzeuge und Anhänger;
- "Anhänger" umfassen auch Vorderwagen oder Seitenwagen.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
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| B62D 65/00 | Formgestaltung, Herstellung, z.B. Zusammenbau, Erleichterung der Demontage oder bauliche Veränderung von Motorfahrzeugen oder Anhängern, soweit nicht anderweitig vorgesehen [1, 2006.01] |
| B62D 65/02 | . | Anfügen von Baugruppen oder Bestandteilen oder deren Positionierung in Bezug auf Karosseriezellen oder andere Baugruppen oder Bestandteile [7, 2006.01] |
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| B62D 65/14 | . . | die Baugruppen oder Bestandteile sind Fahrgastraum-Ausstattungen, z.B. Sitze, Verkleidungen, Zierleisten, Armaturentafeln [7, 2006.01] |
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