B
Sektion B — Arbeitsverfahren
;
Transportieren
B62
Gleislose Landfahrzeuge
B62C
Von Tieren gezogene Fahrzeuge
B62C 9/00
Träger oder Halter für Peitschen
;
Halter für Zügel, soweit sie einen Teil des Fahrzeugs bilden oder an den Fahrzeugen befestigt sind
(Zügel oder Peitschen
an sich
B68B
)
[1, 2006.01]