B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||||||||||||||||
B62 | Gleislose Landfahrzeuge | |||||||||||||||||
B62B | Von Hand bewegte Fahrzeuge, z.B. Handkarren oder Kinderwagen; Schlitten (von Zugtieren gezogen B62C; Antrieb von Schlitten durch den Fahrer oder durch Maschinen B62M) | |||||||||||||||||
Anmerkung:
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Sachverzeichnis der Unterklasse
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Handkarren | ||||||||||||||||||
B62B 5/00 | Zubehör oder Einzelheiten, besonders ausgebildet für Handkarren (B62B 9/00 hat Vorrang; Räder, Achsen oder Achslager für Fahrzeuge B60B; Rollen für Fahrzeuge, Rollen allgemein B60B 33/00) [1, 2006.01] | |||||||||||||||||
B62B 5/04 |
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