B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B61 | Eisenbahnen | |||
B61L | Leiten des Eisenbahnverkehrs; Sicherungstechnik für den Eisenbahnverkehr (Bremsen oder Hilfseinrichtungen B61H, B61K; Ausbildung von Weichen oder Schienenkreuzungen E01B) | |||
B61L 23/00 | Überwachungsmittel, Warnmittel oder ähnliche Sicherheitsmittel entlang der Strecke oder zwischen Fahrzeugen oder Zügen [1, 4, 2006.01] | |||
B61L 23/08 |
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