B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B61 | Eisenbahnen | |
B61L | Leiten des Eisenbahnverkehrs; Sicherungstechnik für den Eisenbahnverkehr (Bremsen oder Hilfseinrichtungen B61H, B61K; Ausbildung von Weichen oder Schienenkreuzungen E01B) | |
B61L 15/00 | Anzeigeeinrichtungen, die an oder in dem Fahrzeug oder Zug für Signalzwecke vorgesehen sind [1, 2006.01] |