B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B61 | Eisenbahnen | |||
B61L | Leiten des Eisenbahnverkehrs; Sicherungstechnik für den Eisenbahnverkehr (Bremsen oder Hilfseinrichtungen B61H, B61K; Ausbildung von Weichen oder Schienenkreuzungen E01B) | |||
B61L 5/00 | Örtliche Betätigungsvorrichtungen für Weichen oder am Gleis angebaute Hemmklötze; sichtbare oder hörbare Signale; örtliche Betätigungsvorrichtungen dafür (B61L 11/00 hat Vorrang) [1, 2006.01] | |||
B61L 5/12 |
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