B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B61 | Eisenbahnen | |||
B61L | Leiten des Eisenbahnverkehrs; Sicherungstechnik für den Eisenbahnverkehr (Bremsen oder Hilfseinrichtungen B61H, B61K; Ausbildung von Weichen oder Schienenkreuzungen E01B) | |||
B61L 3/00 | Vorrichtungen entlang der Strecke zum Steuern von Vorrichtungen auf dem Fahrzeug oder Zug, z.B. zum Auslösen der Bremse oder zum Betätigen eines Warnsignals [1, 2006.01] | |||
B61L 3/16 |
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B61L 3/22 |
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