B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B61 | Eisenbahnen | |||
B61K | Hilfseinrichtungen, besonders ausgebildet für Eisenbahnen, sofern nicht an anderer Stelle vorgesehen (Energiespeichernde Bremsen B61H; Schutz des Schienenweges gegen Witterungseinflüsse E01B; Schienenreinigung, Schneepflüge E01H) | |||
B61K 9/00 | Profillehren für Eisenbahnfahrzeuge; Nachweisen oder Anzeigen des Heißlaufens von Teilen; Vorrichtungen an Lokomotiven oder Wagen zum Anzeigen von schlechten Gleisabschnitten; allgemeiner Aufbau von Fahrzeugen, die Gleismesswerte aufzeichnen [1, 2006.01] | |||
B61K 9/12 |
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