B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B61 | Eisenbahnen | |
B61K | Hilfseinrichtungen, besonders ausgebildet für Eisenbahnen, sofern nicht an anderer Stelle vorgesehen (Energiespeichernde Bremsen B61H; Schutz des Schienenweges gegen Witterungseinflüsse E01B; Schienenreinigung, Schneepflüge E01H) | |
B61K 7/00 | Anschläge [Sperren], die am Schienenstrang befestigt sind; Gleisbremsen oder Verzögerungsvorrichtungen, die am Schienenstrang befestigt sind; Sandgleise oder dgl. (Hemmschuhe, Keile, am Fahrzeug angebaute Hemmklötze B61H; Betätigungsvorrichtungen für am Gleis angebaute Hemmklötze B61L) [1, 2006.01] |