B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B61 | Eisenbahnen | |||
B61K | Hilfseinrichtungen, besonders ausgebildet für Eisenbahnen, sofern nicht an anderer Stelle vorgesehen (Energiespeichernde Bremsen B61H; Schutz des Schienenweges gegen Witterungseinflüsse E01B; Schienenreinigung, Schneepflüge E01H) | |||
B61K 5/00 | Geräte zum Stellen der Fahrzeuge auf das Gleis; Entgleiser; Anheben oder Herablassen der Achsen oder Räder des Schienenfahrzeuges (Hebevorrichtungen B66) [1, 2006.01] | |||
B61K 5/04 |
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B61K 5/06 |
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