| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B61 | Eisenbahnen |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Eisenbahn-Anlagen" umfasst:
- Systeme, bei denen Züge oder einzelne Personen- oder Lastträger auf Schienenwegen rollen oder geführt werden, die auf der Erde oder über ihr angeordnet sind, wie Schienen, Seile, Kabel oder andere Führungselemente für Räder, Rollen oder Gleitvorrichtungen zur Verminderung der Reibung;
- Anlagen, bei denen Träger oder Triebfahrzeuge für Personen oder Lasten angeordnet, z.B. an einem geführten Zugseil oder -kabel, das ihren Weg bestimmt, aufgehängt sind;
- An- und abkuppelbare Systeme in Anlagen einer der vorgenannten Arten, wobei Fahrzeuge, Lastenträger oder Lasten an kontinuierlich laufende Zugglieder, z.B. Kabel, Ketten, wahlweise an- oder von diesen abgekuppelt werden können.
- "Eisenbahn-Anlagen" umfasst nicht:
- Förderer mit Lastträgern, welche dauerhaft verbunden sind mit durchgehendem Zugmittel, z.B. Kettenförderer, die von der Gruppe B65G 17/00 umfasst sind;
- Förderer, die über eine Tragfläche oder darunter liegendes Gut Gegenstände oder Material bewegen, z.B. Kratzförderer, die von der Gruppe B65G 19/00 umfasst sind.
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| B61J | Verschieben oder Rangieren von Schienenfahrzeugen (Verschiebefahrzeuge allgemein B60S; Rangiersysteme B61B) |
| B61J 1/00 | Drehscheiben; Schiebebühnen; Befördern von Schienenfahrzeugen auf anderen Schienenfahrzeugen oder Anhängern (Rangieren B61J 3/00) [1, 2006.01] |
| B61J 1/02 | . | Drehscheiben; dazugehörige Anschläge [1, 2006.01] |
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| B61J 1/04 | . . | für normale Eisenbahnfahrzeuge [1, 2006.01] |
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| B61J 1/06 | . . | für Hängebahnen, z.B. Seilschwebebahnen [1, 2006.01] |
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| B61J 1/08 | . . | zum Verbinden von geneigten Gleisen oder Gleisen von verschiedener Höhe (Wagenaufzüge B66) [1, 2006.01] |
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| B61J 1/10 | . | Schiebebühnen [1, 2006.01] |
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| B61J 1/12 | . | Rollen oder Vorrichtungen zum Verschieben oder Befördern von Fahrzeugen auf Schienen [1, 2006.01] |
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| B61J 3/00 | Rangier- oder Nachschleppvorrichtungen; ähnliche Vorrichtungen zum Schleppen von Zügen auf steilen Steigungen oder als Starthilfe; Wagenantriebsvorrichtungen hierfür (auf hochliegenden Fahrbahnen angeordnete Laufkrane mit Hilfsgeräten zum Rangieren von Eisenbahnfahrzeugen B66C 17/26; Spillwinden B66D) [1, 2006.01] |
| B61J 3/02 | . | Ablaufberge (am Schienenstrang befestigte Gleisbremsen oder Verzögerungsvorrichtungen B61K 7/02) [1, 2006.01] |
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| B61J 3/04 | . | Wagenrangier- oder Schleppvorrichtungen mit Seilzug oder Endloskettenantrieb [1, 2006.01] |
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| B61J 3/06 | . . | mit am Fahrzeug angreifenden Schleppwagen [1, 2006.01] |
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| B61J 3/08 | . | Vorrichtungen mit hin- und hergehenden Stoßstangen oder ähnlichen Antriebsvorrichtungen am Gleis zum Rangieren oder Schleppen von Wagen (Eisenbahnanlagen dieser Art B61B 13/12) [1, 2006.01] |
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| B61J 3/10 | . | Wagenverschiebe- oder Wagenstellvorrichtungen mit Brecheisenwirkung (Brecheisen, Hebeeisen allgemein B66F 15/00) [1, 2006.01] |
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| B61J 3/12 | . | Selbstfahrende Zugmaschinen oder Schiebefahrzeuge, z.B. Mulis (mit Seilzug B61J 3/06) [1, 2006.01] |
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| B61J 99/00 | Sachverhalte, soweit nicht in anderen Gruppen dieser Unterklasse vorgesehen [2006.01] |