B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B61 | Eisenbahnen | |||
B61G | Kupplungen besonders ausgebildet für Eisenbahnfahrzeuge; Zug- oder Puffervorrichtungen besonders ausgebildet für Eisenbahnfahrzeuge | |||
Kupplungen besonders ausgebildet für Eisenbahnfahrzeuge | ||||
B61G 1/00 | Kupplungen, bestehend aus ineinandergreifenden Teilen unterschiedlichen Umrisses oder unterschiedlicher Form und mit Zwischengliedern, Stangen, Zapfen, Schäkeln oder Haken als Kupplungsmittel [1, 2006.01] | |||
B61G 1/10 |
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B61G 1/12 |
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