B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B61 | Eisenbahnen | |||
B61C | Lokomotiven; Triebwagen (Fahrzeuge allgemein B60; Rahmen oder Drehgestelle B61F; besondere Eisenbahn-Ausrüstung für Lokomotiven B61J , B61K) | |||
Einzelheiten oder Zubehör, soweit nicht anderweitig vorgesehen | ||||
B61C 15/00 | Aufrechterhalten oder Erhöhen der Anfahrkräfte oder Bremskräfte durch Hilfsvorrichtungen und Hilfsmaßnahmen; Verhindern des Radgleitens oder Radschleuderns; Steuerung oder Regelung der Verteilung der Zugkraft auf die Treibräder (Antrieb von Lokomotiven oder Triebwagen durch besondere Mittel B61C 11/00; Treibräder mit Gleit- oder Schleuderschutzeinrichtungen B60B; Bremsen B61H; Benetzen oder Schmieren von Schienen B61K) [1, 2006.01] | |||
B61C 15/14 |
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