| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Eisenbahn-Anlagen" umfasst:
- Systeme, bei denen Züge oder einzelne Personen- oder Lastträger auf Schienenwegen rollen oder geführt werden, die auf der Erde oder über ihr angeordnet sind, wie Schienen, Seile, Kabel oder andere Führungselemente für Räder, Rollen oder Gleitvorrichtungen zur Verminderung der Reibung;
- Anlagen, bei denen Träger oder Triebfahrzeuge für Personen oder Lasten angeordnet, z.B. an einem geführten Zugseil oder -kabel, das ihren Weg bestimmt, aufgehängt sind;
- An- und abkuppelbare Systeme in Anlagen einer der vorgenannten Arten, wobei Fahrzeuge, Lastenträger oder Lasten an kontinuierlich laufende Zugglieder, z.B. Kabel, Ketten, wahlweise an- oder von diesen abgekuppelt werden können.
- "Eisenbahn-Anlagen" umfasst nicht:
- Förderer mit Lastträgern, welche dauerhaft verbunden sind mit durchgehendem Zugmittel, z.B. Kettenförderer, die von der Gruppe B65G 17/00 umfasst sind;
- Förderer, die über eine Tragfläche oder darunter liegendes Gut Gegenstände oder Material bewegen, z.B. Kratzförderer, die von der Gruppe B65G 19/00 umfasst sind.
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| B61C 15/00 | Aufrechterhalten oder Erhöhen der Anfahrkräfte oder Bremskräfte durch Hilfsvorrichtungen und Hilfsmaßnahmen; Verhindern des Radgleitens oder Radschleuderns; Steuerung oder Regelung der Verteilung der Zugkraft auf die Treibräder (Antrieb von Lokomotiven oder Triebwagen durch besondere Mittel B61C 11/00; Treibräder mit Gleit- oder Schleuderschutzeinrichtungen B60B; Bremsen B61H; Benetzen oder Schmieren von Schienen B61K) [1, 2006.01] |