B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B61 | Eisenbahnen | |
B61C | Lokomotiven; Triebwagen (Fahrzeuge allgemein B60; Rahmen oder Drehgestelle B61F; besondere Eisenbahn-Ausrüstung für Lokomotiven B61J , B61K) | |
Lokomotiven oder Triebwagen, gekennzeichnet durch die Art der Mittel zum Erzeugen der Zugkraft oder durch deren Anwendung für besondere Eisenbahnsysteme oder -zwecke | ||
B61C 13/00 | Lokomotiven oder Triebwagen, gekennzeichnet durch ihre Verwendung für besondere Anlagen oder Zwecke (B61C 11/00 hat Vorrang; selbstfahrende Gerüstwagen, Abschleppkranwagen, Draisinen B61D 15/00; allgemeiner Aufbau von Fahrzeugen, die Gleismesswerte aufzeichnen, B61K 9/00) [1, 2006.01] |