B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B61 | Eisenbahnen | |
B61C | Lokomotiven; Triebwagen (Fahrzeuge allgemein B60; Rahmen oder Drehgestelle B61F; besondere Eisenbahn-Ausrüstung für Lokomotiven B61J , B61K) | |
Lokomotiven oder Triebwagen, gekennzeichnet durch die Art der Mittel zum Erzeugen der Zugkraft oder durch deren Anwendung für besondere Eisenbahnsysteme oder -zwecke | ||
B61C 11/00 | Lokomotiven oder Triebwagen, gekennzeichnet durch die Art der Mittel zum Erzeugen der Zugkraft; Anordnung oder Lagerung des Triebwerks bei Vorhandensein nicht üblicher Treibräder (Ausbildung von Rädern B60B) [1, 2006.01] |