B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B61 | Eisenbahnen | |
B61B | Eisenbahnanlagen; Ausrüstung dafür, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Aufzüge, Rolltreppen, Fahrsteige B66B) [4] | |
Hochbahnen | ||
B61B 3/00 | Hängebahnen ["Schwebebahnen"] (mit aufgehängten biegsamen Gleisen B61B 7/00; Sattelbahnen oder ähnlich ausbalancierte Bauarten mit Einschienenbahn B61B 13/06; mit Antriebskabeln und zum Transport von Materialien B65G; Gleise dafür E01B 25/00) [1, 2006.01] |