BSektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren
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Anmerkung:
  1. In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Eisenbahn-Anlagen" umfasst:
      1. Systeme, bei denen Züge oder einzelne Personen- oder Lastträger auf Schienenwegen rollen oder geführt werden, die auf der Erde oder über ihr angeordnet sind, wie Schienen, Seile, Kabel oder andere Führungselemente für Räder, Rollen oder Gleitvorrichtungen zur Verminderung der Reibung;
      2. Anlagen, bei denen Träger oder Triebfahrzeuge für Personen oder Lasten angeordnet, z.B. an einem geführten Zugseil oder -kabel, das ihren Weg bestimmt, aufgehängt sind;
      3. An- und abkuppelbare Systeme in Anlagen einer der vorgenannten Arten, wobei Fahrzeuge, Lastenträger oder Lasten an kontinuierlich laufende Zugglieder, z.B. Kabel, Ketten, wahlweise an- oder von diesen abgekuppelt werden können.
    • "Eisenbahn-Anlagen" umfasst nicht:
      1. Förderer mit Lastträgern, welche dauerhaft verbunden sind mit durchgehendem Zugmittel, z.B. Kettenförderer, die von der Gruppe B65G 17/00 umfasst sind;
      2. Förderer, die über eine Tragfläche oder darunter liegendes Gut Gegenstände oder Material bewegen, z.B. Kratzförderer, die von der Gruppe B65G 19/00 umfasst sind.