| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| | Transportieren |
| B60 | Fahrzeuge allgemein |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten eingeschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Motorräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
- Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
- Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
- gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger eingeschränkt sind.
- Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
- Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
- Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt;
- Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen;
- Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
- Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
- Die Unterklasse B60V umfasst Luftkissenfahrzeuge an sich und Landfahrzeuge, Wasserfahrzeuge oder Luftfahrzeuge mit Ausbildungen, die ihnen ermöglichen, wechselweise als Luftkissenfahrzeuge oder teilweise unterstützt durch ein Luftpolster betrieben zu werden.
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| B60V | Luftkissenfahrzeuge |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Luftkissenfahrzeug" schließt in dieser Unterklasse alle Fahrzeuge, die ganz oder teilweise über Land oder Wasser von Luft- oder anderen Gaskissen getragen werden, ein.
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| B60V 1/00 | Luftkissenfahrzeuge (Land-, Wasser- oder Luftfahrzeuge gebräuchlicher Art mit Ausbildungen oder Abänderungen für einen Luftkissenbetrieb B60V 3/00) [1, 2006.01] |
| B60V 1/02 | . | mit Kissen, die von mindestens einem peripheren Fluid-Vorhang erzeugt und begrenzt werden [1, 2006.01] |
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| B60V 1/04 | . | mit Kissen, die mindestens teilweise von Feststoffwänden begrenzt werden [1, 2006.01] |
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| B60V 1/06 | . | mit Kissen, die in einer Vollkammer gebildet werden [1, 2006.01] |
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| B60V 1/08 | . | mit Kissen, die bei der Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs durch einen Staueffekt erzeugt werden [1, 2006.01] |
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| B60V 1/10 | . | deren Vorhangausstoßöffnungen oder deren Fahrzeuggrundfläche zur Erzeugung eines Wirbelvorhanges ausgebildet sind [1, 2006.01] |
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| B60V 1/11 | . | Stabilitätsbeeinflussung oder Lagebeeinflussung bzw. Regelung [2, 2006.01] |
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| B60V 1/12 | . . | mittels unterteilten Kissens [1, 2, 2006.01] |
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| B60V 1/14 | . | Fahrzeugantrieb; dessen Regelung oder Steuerung (B60V 1/11 hat Vorrang) [1, 2, 2006.01] |
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| B60V 1/15 | . . | durch Nutzbarmachung eines Teils des das Kissen bildenden Fluids [2, 2006.01] |
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| B60V 1/16 | . | Flexible Luftkissenbegrenzungswände [1, 2006.01] |
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| B60V 1/18 | |
| B60V 1/20 | . | Spritzwasserabweiser [1, 2006.01] |
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| B60V 1/22 | . | ausgerüstet mit Wassertragflügeln [1, 2006.01] |
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| B60V 3/00 | Landfahrzeuge, Wasserfahrzeuge oder Luftfahrzeuge gebräuchlicher Art mit Ausbildungen oder Abänderungen für den Luftkissenbetrieb [1, 2006.01] |
| B60V 3/02 | . | Landfahrzeuge, z.B. Straßenfahrzeuge [1, 2006.01] |
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| B60V 3/04 | . . | an Schienen oder andere Führungsvorrichtungen gebundene Landfahrzeuge, z.B. mit Luftkissen zwischen Schiene und Fahrzeug [1, 2006.01] |
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| B60V 3/06 | . | Wasserfahrzeuge [1, 2006.01] |
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| B60V 3/08 | . | Luftfahrzeuge, z.B. Luftkissenlandegestelle hierfür [1, 2006.01] |
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