| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| | Transportieren |
| B60 | Fahrzeuge allgemein |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten eingeschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Motorräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
- Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
- Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
- gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger eingeschränkt sind.
- Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
- Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
- Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt;
- Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen;
- Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
- Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
- Die Unterklasse B60V umfasst Luftkissenfahrzeuge an sich und Landfahrzeuge, Wasserfahrzeuge oder Luftfahrzeuge mit Ausbildungen, die ihnen ermöglichen, wechselweise als Luftkissenfahrzeuge oder teilweise unterstützt durch ein Luftpolster betrieben zu werden.
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| B60T | Bremsanlagen für Fahrzeuge oder Teile davon; Bremsbetätigungssysteme oder Teile davon allgemein (Kontrolle von elektrodynamischen Bremssystemen B60L 7/00; gemeinsame Steuerung oder Regelung von Brems- und Antriebsaggregaten von Fahrzeugen B60W); Anordnungen von Bremselementen in Fahrzeugen allgemein; Tragbare Vorrichtungen um ein unerwünschtes Bewegen von Fahrzeugen zu verhindern; Ausbildung am Fahrzeug zum Kühlen der Bremsen [1, 2006.01] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Ausdruck mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Bremsbetätigungssystem" schließt Bremsanlagen für Fahrzeuge oder für allgemeine Verwendung ein.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseFESTSTELLVORRICHTUNGEN | | tragbare Vorrichtungen | B60T 3/00 | BREMSEN | | Art der Bremselemente und der damit in Verbindung stehenden Teile | B60T 1/00 | Ausbildungen am Fahrzeug zum Kühlen der Bremsen | B60T 5/00 | Arten der Bremsbetätigung | | Einrichtungen zum Einleiten des Bremsvorgangs; Verändern der Bremskraft oder Anpassen der Bremskraft an Fahrbahn- oder Ladebedingungen | B60T 7/00;
B60T 8/00 | Dauerbremsanlagen | B60T 10/00 | Übertragung der Kräfte von den Einrichtungen zum Einleiten des Bremsvorgangs zu den eigentlichen Bremsorganen | B60T 11/00,
B60T 13/00 | Teile oder Zubehör für druckmittelbetätigte Bremssysteme | | Ventilbauart, -anordnung und -wirkungsweise | B60T 15/00 | andere Teile oder Zubehör | B60T 17/00 |
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| B60T 8/00 | Anordnungen zum Einstellen der Radbremskraft zum Anpassen an veränderliche Fahrzeug- oder Fahrbahnbedingungen, z.B. Begrenzung oder Veränderung der Verteilung der Bremskraft (durch Veränderung der Zahl der wirksamen Bremszylinder in Hilfskraftbremsanlagen B60T 17/10) [1, 2006.01] |
| B60T 8/32 | . | ansprechend auf eine Geschwindigkeitsbedingung, z.B. Beschleunigung oder Verzögerung (B60T 8/28 hat Vorrang) [4, 2006.01] |
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| B60T 8/58 | . . | ansprechend auf die Geschwindigkeit und eine andere Bedingung oder mehrere Geschwindigkeitsbedingungen. [4, 2006.01] |
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| | Anmerkung:- In dieser Gruppe gilt eine Einzelbedingung, die selbst von einer anderen Einzelbedingung abhängig ist oder für sie steht, nicht als mehrfache Bedingung.
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| B60T 8/60 | . . . | unter Verwendung einer elektrischen Schaltung zum Steuern bzw. Regeln des Bremsvorganges, wobei die Schaltung aus dem dynamischen Verhalten des gebremsten Fahrzeugs oder Rades eine Steuerfunktion ableitet [4, 2006.01] |
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| B60T 8/62 | . . . . | wobei die einzelnen Fahrzeugräder (i) mit voneinander unabhängigen Bremskreisen ausgestattet sind, die die einzelnen Räder abhängig von ihrem dynamischen Verhalten steuern bzw. regeln oder (ii) mit einer zentralen Recheneinheit ausgestattet sind, welche Signale von den einzelnen Rädern oder Radgruppen empfängt und eine Vielzahl von Steuersignalen für das getrennte Arbeiten der einzelnen Räder oder Radgruppen erzeugt [4, 2006.01] |
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