| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| | Transportieren |
| B60 | Fahrzeuge allgemein |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten eingeschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Motorräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
- Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
- Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
- gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger eingeschränkt sind.
- Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
- Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
- Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt;
- Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen;
- Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
- Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
- Die Unterklasse B60V umfasst Luftkissenfahrzeuge an sich und Landfahrzeuge, Wasserfahrzeuge oder Luftfahrzeuge mit Ausbildungen, die ihnen ermöglichen, wechselweise als Luftkissenfahrzeuge oder teilweise unterstützt durch ein Luftpolster betrieben zu werden.
|
| B60R | Fahrzeuge, Fahrzeugausstattung oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Feuerverhütung, Feuereindämmung oder Feuerlöschung, besonders ausgebildet für Fahrzeuge A62C 3/07) |
| | Anmerkung:- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
|
| | Sachverzeichnis der UnterklasseFAHRZEUGE ODER FAHRZEUGTEILE ODER ZUBEHÖR, SOWEIT NICHT ANDERWEITIG VORGESEHEN | B60R 16/00,
B60R 99/00 | ANORDNUNGEN | | von optischen Beboachtungsvorrichtungen | B60R 1/00 | von Tritten oder Leitern | B60R 3/00 | ANORDNUNGEN ODER AUSBILDUNGEN | | von anderweitig nicht vorgesehener elektrischer Ausrüstung; von sanitären Ausrüstungen | B60R 16/00;
B60R 15/00 | für Reklamezwecke | B60R 13/00 | von Schmiersystemen oder -vorrichtungen | B60R 17/00 | ANORDNUNGEN ODER BESCHLÄGE ZUM HALTEN ODER AUFNEHMEN VON GEPÄCK ODER ANDEREN GEGENSTÄNDEN | B60R 5/00-B60R 11/00 | SCHUTZ UND SICHERHEIT | | Einrichtungen, die das Fahrzeug oder die Fahrgäste betreffen; Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre; Diebstahlsicherungseinrichtungen | B60R 19/00,
B60R 21/00;
B60R 22/00;
B60R 25/00 | BAUTEILE ZUM VERKLEIDEN ODER VERZIEREN | B60R 13/00 | ANDERE FAHRZEUGBESCHLÄGE | B60R 99/00 |
|
| B60R 25/00 | Ausstattungen oder Systeme zum Verhindern oder Anzeigen von unbefugter Inbetriebnahme oder Diebstahl von Fahrzeugen (Schlösser für Fahrzeuge E05B 77/00-E05B 85/00) [1, 5, 2006.01, 2013.01] |
| B60R 25/20 | . | Mittel, um die Diebstahlsicherung einzuschalten oder auszuschalten [2013.01] |
|
| B60R 25/23 | . . | mittels manueller Eingabe alphanumerischer Zeichen [2013.01] |
|