| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| | Transportieren |
| B60 | Fahrzeuge allgemein |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten eingeschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Motorräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
- Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
- Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
- gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger eingeschränkt sind.
- Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
- Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
- Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt;
- Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen;
- Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
- Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
- Die Unterklasse B60V umfasst Luftkissenfahrzeuge an sich und Landfahrzeuge, Wasserfahrzeuge oder Luftfahrzeuge mit Ausbildungen, die ihnen ermöglichen, wechselweise als Luftkissenfahrzeuge oder teilweise unterstützt durch ein Luftpolster betrieben zu werden.
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| B60R | Fahrzeuge, Fahrzeugausstattung oder Fahrzeugteile, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Feuerverhütung, Feuereindämmung oder Feuerlöschung, besonders ausgebildet für Fahrzeuge A62C 3/07) |
| | Anmerkung:- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseFAHRZEUGE ODER FAHRZEUGTEILE ODER ZUBEHÖR, SOWEIT NICHT ANDERWEITIG VORGESEHEN | B60R 16/00,
B60R 99/00 | ANORDNUNGEN | | von optischen Beboachtungsvorrichtungen | B60R 1/00 | von Tritten oder Leitern | B60R 3/00 | ANORDNUNGEN ODER AUSBILDUNGEN | | von anderweitig nicht vorgesehener elektrischer Ausrüstung; von sanitären Ausrüstungen | B60R 16/00;
B60R 15/00 | für Reklamezwecke | B60R 13/00 | von Schmiersystemen oder -vorrichtungen | B60R 17/00 | ANORDNUNGEN ODER BESCHLÄGE ZUM HALTEN ODER AUFNEHMEN VON GEPÄCK ODER ANDEREN GEGENSTÄNDEN | B60R 5/00-B60R 11/00 | SCHUTZ UND SICHERHEIT | | Einrichtungen, die das Fahrzeug oder die Fahrgäste betreffen; Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre; Diebstahlsicherungseinrichtungen | B60R 19/00,
B60R 21/00;
B60R 22/00;
B60R 25/00 | BAUTEILE ZUM VERKLEIDEN ODER VERZIEREN | B60R 13/00 | ANDERE FAHRZEUGBESCHLÄGE | B60R 99/00 |
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| B60R 21/00 | Anordnungen oder Ausrüstungen bei Fahrzeugen zum Schutz vor oder zur Verhütung von Verletzungen bei Fahrzeuginsassen oder Fußgängern im Falle von Unfällen oder anderen Gefahren im Verkehr (Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in Fahrzeugen B60R 22/00; Sitze, ausgebildet zum Schutz der Insassen bei Einwirkung von abnormalen Beschleunigungskräften z.B. beim Aufprall, Sicherheitssitze, B60N 2/42; Energie-absorbierende Anordnungen für Lenkräder B62D 1/11; Energie-absorbierende Anordnungen für Lenksäulen B62D 1/19) [1, 4, 5, 2006.01] |
| B60R 21/02 | . | Schutzvorrichtungen oder Sicherheitsausrüstungen für Fahrzeuginsassen [1, 4, 2006.01] |
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| B60R 21/16 | . . | aufblasbare Insassen-Rückhaltesysteme, die sich bei oder vor einem Aufprall entfalten, z.B. air-bags [4, 2006.01] |
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| B60R 21/23 | . . . | aufblasbare Teile (Gassäcke) (B60R 21/18 hat Vorrang) [2006.01] |
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| B60R 21/231 | . . . . | gekennzeichnet durch ihre Form, Konstruktion oder räumliche Gestaltung [2006.01, 2011.01] |
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| B60R 21/2334 | . . . . . | die Ausdehnung steuernde Merkmale [2011.01] |
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