BSektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren
Transportieren
Hierarchische Anzeige ausschalten: B60B60Fahrzeuge allgemein
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten eingeschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Motorräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
  2. Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
    • Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
    • gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger eingeschränkt sind.
  3. Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
    1. Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
    2. Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt;
    3. Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
    4. Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
    5. Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen;
    6. Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
    7. Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
    8. Die Unterklasse B60V umfasst Luftkissenfahrzeuge an sich und Landfahrzeuge, Wasserfahrzeuge oder Luftfahrzeuge mit Ausbildungen, die ihnen ermöglichen, wechselweise als Luftkissenfahrzeuge oder teilweise unterstützt durch ein Luftpolster betrieben zu werden.
Hierarchische Anzeige ausschalten: B60NLink zur Definition für IPC-Symbol: B60NB60NSitze besonders für Fahrzeuge ausgebildet; Unterbringung der Reisenden im Fahrzeug, soweit nicht anderweitig vorgesehen
Anmerkung:
  1. Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
Hierarchische Anzeige ausschalten: B60N 2/00Link zur Definition für IPC-Symbol: B60N 2/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: B60N 2/00B60N 2/00Sitze besonders für Fahrzeuge ausgebildet; Anordnung oder Montage von Sitzen in Fahrzeugen (Eisenbahnsitze B61D 33/00Fahrradsitze B62J 1/00Flugzeugsitze B64D 11/06, B64D 25/04, B64D 25/10) [5, 2006.01]
Hierarchische Anzeige ausschalten: B60N 2/24Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: B60N 2/24B60N 2/24
für besondere Zwecke oder besondere Fahrzeuge [5, 2006.01]
Hierarchische Anzeige ausschalten: B60N 2/42Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: B60N 2/42B60N 2/42
. . Sitze, ausgebildet zum Schutz der Insassen bei Einwirkung von abnormalen Beschleunigungskräften, z.B. beim Aufprall, Sicherheitssitze (zum Schutz von Kindern B60N 2/26Armlehnen B60N 2/75Kopfstützen B60N 2/888) [5, 2006.01]