| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| | Transportieren |
| B60 | Fahrzeuge allgemein |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten eingeschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Motorräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
- Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
- Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
- gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger eingeschränkt sind.
- Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
- Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
- Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt;
- Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen;
- Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
- Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
- Die Unterklasse B60V umfasst Luftkissenfahrzeuge an sich und Landfahrzeuge, Wasserfahrzeuge oder Luftfahrzeuge mit Ausbildungen, die ihnen ermöglichen, wechselweise als Luftkissenfahrzeuge oder teilweise unterstützt durch ein Luftpolster betrieben zu werden.
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| B60M | Speiseleitungen oder Vorrichtungen am Gleis für elektrisch angetriebene Fahrzeuge (Überwachung von Weichen oder Sicherheitsanordnungen bei Eisenbahnstrecken B61L; Bauart von Schienen oder Weichen allgemein E01B) |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- Überkopf-, Über- oder Untergrundfahrleitungen; ihre Kreuzungen und Weichen; Aufbau und Überwachung;
- Vorrichtungen entlang bzw. an Schienen und Schienenverbindungen in Bezug auf elektrische Leitung und Isolation;
- Sicherheitsvorrichtungen an Strecken gegen Erdströme und gegenseitige Induktionsstörungen gegenüber Nachbarleitungen.
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| B60M 1/00 | Fahrleitungen für den Kontakt mit den Stromabnehmern am Fahrzeug (Stromabnehmer dafür B60L 5/00) [1, 2006.01] |
| B60M 1/12 | . | Oberleitungen; Zubehör dafür [1, 2006.01] |
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| B60M 1/20 | . . | Anordnungen zum Abstützen oder Aufhängen von Fahrdrähten, z.B. an Gebäuden [1, 2006.01] |
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| B60M 1/22 | . . . | Besondere Leitungen zum Aufhängen der Fahrleitungen, z.B. Kettenleiter, Tragleitungen unter Spannung [1, 2006.01] |
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