| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| | Transportieren |
| B60 | Fahrzeuge allgemein |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten eingeschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Motorräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
- Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
- Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
- gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger eingeschränkt sind.
- Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
- Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
- Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt;
- Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen;
- Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
- Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
- Die Unterklasse B60V umfasst Luftkissenfahrzeuge an sich und Landfahrzeuge, Wasserfahrzeuge oder Luftfahrzeuge mit Ausbildungen, die ihnen ermöglichen, wechselweise als Luftkissenfahrzeuge oder teilweise unterstützt durch ein Luftpolster betrieben zu werden.
|
| B60L | Antrieb von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen ( Anordnung oder Einbau elektrischer Antriebseinheiten oder mehrerer unterschiedlicher Antriebsmaschinen zum wechselweisen oder gleichzeitigen Antrieb in Fahrzeugen B60K 1/00, B60K 6/20; Anordnung oder Einbau des elektrischen Getriebes in Fahrzeugen B60K 17/12, B60K 17/14; Verhindern von Radschlupf durch Kraftverminderung bei Schienenfahrzeugen B61C 15/08; dynamoelektrische Maschinen H02K; Steuern oder Regeln von elektrischen Motoren H02P); Lieferung von elektrischem Strom zu Hilfsvorrichtungen von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen (elektrische Verbindungskupplungen, die mit der Anhänger- oder sonstigen mechanischen Kupplung von Fahrzeugen baulich vereinigt sind B60D 1/64; elektrische Heizung für Fahrzeuge B60H 1/00); elektrodynamische Fahrzeugbremssysteme allgemein (Steuern oder Regeln von elektrischen Motoren H02P); magnetisches Tragen oder Schweben bei Fahrzeugen ; Überwachung verschiedener Betriebszustände von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen ; elektrische Sicherheitsvorrichtungen für elektrisch angetriebene Fahrzeuge [4] |
| | Sachverzeichnis der UnterklasseELEKTRISCHER ANTRIEB | | mit äußerer Energiezufuhr | B60L 8/00, B60L 9/00 | mit auf dem Fahrzeug bereitgestellter Energie | B60L 50/00 | Aufladung | B60L 53/00 | Anordnungen zur Einspeisung von Fahrzeugenergie in Stromnetze | B60L 55/00 | Überwachungen von Batterien oder Brennstoffzellen | B60L 58/00 | für Einschienenfahrzeuge, Hängefahrzeuge oder Zahnradbahnen; Magnetisches Tragen oder Schweben bei Fahrzeugen | B60L 13/00 | Steuerung oder Regelung | B60L 15/00 | STROMABNEHMER | B60L 5/00 | LIEFERUNG VON ELEKTRISCHEM STROM ZU DEN HILFSVORRICHTUNGEN VON FAHRZEUGEN | B60L 1/00 | SICHERHEITSEINRICHTUNGEN | B60L 3/00 | ELEKTRODYNAMISCHE BREMSSYSTEME | B60L 7/00 |
|
| B60L 5/00 | Stromabnehmer für Fahrleitungen von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen [1, 2006.01] |
| B60L 5/18 | . | unter Verwendung von Bügelstromabnehmern in Berührung mit der Fahrleitung [1, 2006.01] |
|
| B60L 5/22 | . . | Tragvorrichtungen für den Kontaktbügel [1, 2006.01] |
|
| B60L 5/26 | . . . | Halbscherenstromabnehmer, z.B. unter Verwendung von Gegenschwingbalken [1, 2006.01] |
|