BSektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren
Transportieren
disable hierarchy mode: B60B60Fahrzeuge allgemein
Anmerkung:
  1. In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten eingeschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Motorräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
  2. Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
    • Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
    • gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger eingeschränkt sind.
  3. Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
    1. Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
    2. Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt;
    3. Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
    4. Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
    5. Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen;
    6. Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
    7. Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
    8. Die Unterklasse B60V umfasst Luftkissenfahrzeuge an sich und Landfahrzeuge, Wasserfahrzeuge oder Luftfahrzeuge mit Ausbildungen, die ihnen ermöglichen, wechselweise als Luftkissenfahrzeuge oder teilweise unterstützt durch ein Luftpolster betrieben zu werden.
disable hierarchy mode: B60KLink to definition of IPC symbol: B60KB60KAnordnung oder Einbau von Antriebseinheiten oder von Kraftübertragungen bzw. Drehmomentübertragungen in Fahrzeugen; Anordnung oder Einbau mehrerer unterschiedlicher Antriebsmaschinen in Fahrzeugen; Zusatzantriebe für Fahrzeuge; Instrumentenausrüstung oder Armaturenbretter für Fahrzeuge; Anordnungen in Verbindung mit Kühlung, Ansaugleitung, Auspuffleitung oder Brennstoffzufuhr für die Antriebseinheiten in Fahrzeugen [1, 2006.01]
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Zusatzantriebe" bedeutet Antriebe von zusätzlichen oder äußeren Arbeitsmaschinen oder Vorrichtungen durch die Antriebseinheit, die Kraft- bzw. Drehmomentübertragung oder durch andere Teile des Fahrzeugs und schließt die Steuerung bzw. Regelung der Zusatzantriebe mit ein;
    • "Kraft- bzw. Drehmomentübertragung" bedeutet alle Antriebsteile, die die Antriebsmaschine, z.B. Fahrzeugmotor, mit den ausgangsseitigen Endgliedern, z.B. den Rädern, verbinden;
  2. Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
Sachverzeichnis der Unterklasse
ANORDNUNGEN DER ANTRIEBSEINHEITEN
mit Elektrizität; Dampf oder Gas; innerer Verbrennung oder Strahlantrieb arbeitend; mehrere unterschiedliche AntriebsmaschinenB60K 1/00; B60K 3/00; B60K 5/00; B60K 6/00
Anordnung oder Einbau der Antriebseinheit in dem oder angrenzend an das AntriebsradB60K 7/00
Andere ArtenB60K 8/00
Anordnungen der Steuer oder RegeleinrichtungenB60K 26/00
SicherheitsvorrichtungenB60K 28/00
ANORDNUNGEN VON KRAFT- BZW. DREHMOMENTÜBERTRAGUNGEN ODER VON DEREN STEUER- BZW. REGELEINRICHTUNGENB60K 17/00, B60K 23/00
ANORDNUNGEN VON STEUER- ODER REGELEINRICHTUNGEN FÜR DAS WECHSELGETRIEBEB60K 20/00
ANORDNUNG IN VERBINDUNG MIT KÜHLUNG, ANSAUGLEITUNG, AUSPUFFLEITUNG ODER BRENNSTOFFZUFUHR FÜR DIE ANTRIEBSEINHEITENB60K 11/00, B60K 13/00, B60K 15/00
ANORDNUNG IN VERBINDING MIT DEM EINSATZ VON NATURKRÄFTENB60K 16/00
ZUSATZANTRIEBB60K 25/00
ARTEN DER STEUER- ODER REGELEINRICHTUNGEN
Vorrichtungen für die selbsttätige Steuerung oder Regelung der FahrzeuggeschwindigkeitB60K 31/00
INSTRUMENTENAUSRÜSTUNG, ARMATURENBRETTB60K 35/00, B60K 37/00