| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| | Transportieren |
| B60 | Fahrzeuge allgemein |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten eingeschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Motorräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
- Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
- Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
- gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger eingeschränkt sind.
- Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
- Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
- Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt;
- Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen;
- Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
- Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
- Die Unterklasse B60V umfasst Luftkissenfahrzeuge an sich und Landfahrzeuge, Wasserfahrzeuge oder Luftfahrzeuge mit Ausbildungen, die ihnen ermöglichen, wechselweise als Luftkissenfahrzeuge oder teilweise unterstützt durch ein Luftpolster betrieben zu werden.
|
| B60H | Anordnungen von Heizung, Kühlung, Lüftung oder anderen Luftbehandlungsvorrichtungen, besonders ausgebildet für Fahrzeugräume für Passagiere oder Fracht |
| | Anmerkung:- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
|
| B60H 1/00 | Heizungs-, Kühlungs- oder Belüftungsvorrichtungen (Heizungs-, Kühlungs- oder Belüftungsvorrichtungen mit zusätzlicher anderer Luftbehandlung, wenn die andere Behandlung bestimmend ist B60H 3/00; Belüftung allein durch Öffnen der Fenster, Türen, Dachteile oder dgl. B60J; Heizungs- oder Lüftungsvorrichtungen für Fahrzeugsitze B60N 2/56; Vorrichtungen zum Reinigen von Fahrzeugfenstern oder -windschutzscheiben mit Luft, z.B. zur Enteisung, B60S 1/54) [1, 4, 2006.01] |
| B60H 1/02 | . | die Wärme wird von der Antriebsanlage abgeleitet [1, 2006.01] |
|
| B60H 1/03 | . . | und von einer anderen Wärmequelle als der Antriebsmaschine [4, 2006.01] |
|
| B60H 1/04 | . . | von der Kühlflüssigkeit der Anlage [1, 2006.01] |
|
| B60H 1/06 | . . . | unmittelbar vom Hauptkühler [1, 2006.01] |
|
| B60H 1/08 | . . . | von anderem Wärmeaustauscher als dem Hauptkühler [1, 2006.01] |
|
| B60H 1/10 | . . . . | der andere Wärmeaustauscher liegt in einer Leitung, die mit der Atmosphäre außerhalb des Fahrzeugs verbunden werden kann [1, 2006.01] |
|
| B60H 1/12 | . . . . . | Verwendung eines Gebläses [1, 2006.01] |
|
| B60H 1/14 | . . | auf andere Weise als von der Kühlflüssigkeit der Anlage [1, 2006.01] |
|
| B60H 1/16 | . . . | die Luft wird durch unmittelbare Leitung über die Anlage erwärmt, z.B. bei luftgekühltem Motor [1, 2006.01] |
|
| B60H 1/18 | . . . | die Luft wird von den Auspuffgasen der Anlage erwärmt [1, 2006.01] |
|
| B60H 1/20 | . . . . | Verwendung eines zwischengeschalteten Wärmeträgers [1, 2006.01] |
|
| B60H 1/22 | . | die Wärme wird anderweitig als von der Antriebsanlage abgeleitet [fahrzeugunabhängige Heizgeräte] [1, 2006.01] |
|
| B60H 1/24 | . | Vorrichtungen nur zur Belüftung oder ohne Beziehung zur Heizung oder Kühlung (Düsen, Luft-Diffuser B60H 1/34) [1, 4, 2006.01] |
|
| B60H 1/26 | . . | Lüftungsöffnungen an der Fahrzeugaußenseite; Leitungen zum Zuführen von Belüftungsluft [1, 2006.01] |
|
| B60H 1/28 | . . . | die Öffnungen liegen unmittelbar vor der Windschutzscheibe [1, 2006.01] |
|
| B60H 1/30 | . . . | Luftfänger [1, 2006.01] |
|
| B60H 1/32 | . | Kühlvorrichtungen (Fahrzeuge zum Transport von Kühlgut B60P 3/20) [4, 2006.01] |
|
| B60H 1/34 | . | Düsen; Luft-Diffuser [4, 2006.01] |
|
| B60H 3/00 | Andere Luftbehandlungsvorrichtungen [1, 4, 2006.01] |
| B60H 3/02 | . | Befeuchtung [1, 2006.01] |
|
| B60H 3/06 | |