| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| | Transportieren |
| B60 | Fahrzeuge allgemein |
| | Anmerkung:- In dieser Klasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Fahrzeug" bedeutet alle Fahrzeuge außer denen, die nur auf eine der folgenden Fahrzeugarten eingeschränkt sind: Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge, Handkarren, Fahrräder, Motorräder, Zugtierfahrzeuge und Schlitten, die durch die entsprechenden Klassen B61-B64 umfasst werden.
- Der Begriff "Fahrzeug" umfasst somit:
- Fahrzeugmerkmale, die für mehr als eine der oben aufgeführten Arten üblich sind;
- gewisse Merkmale, die nur auf Kraftfahrzeug-, Straßenfahrzeug- oder Geländefahrzeuganhänger eingeschränkt sind.
- Folgende Ausnahmen sollten zum Vorstehenden beachtet werden:
- Die Unterklasse B60B oder B60C umfasst alle Fahrzeugräder und -reifen, ausgenommen Räder für Rollschuhe A63C 17/22, Räder für Modelleisenbahnen A63H 19/22 und besondere Ausführungen von Rädern oder Reifen für Luftfahrzeuge B64C 25/36;
- Die Unterklasse B60C umfasst die Verbindung von Ventilen mit aufblasbaren, elastischen Körpern allgemein und das Anbringen von Ventilen daran und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt;
- Die Unterklasse B60L umfasst bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung aller elektrisch angetriebenen Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60M umfasst bestimmte Teile der Stromzuführungen für jede Art von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen außerhalb der Fahrzeuge;
- Die Unterklasse B60R umfasst Sicherheitsgurte oder Sicherheitsgeschirre in allen Arten von Landfahrzeugen;
- Die Unterklasse B60S bezieht sich auf alle Arten von Fahrzeugen, ausgenommen sind die Wartung von Eisenbahnlokomotiven B61K 11/00, Bodeneinrichtungen für die Luftfahrt B64F oder Reinigungseinrichtungen speziell für Wasserfahrzeuge B63B 57/00, B63B 59/00;
- Die Unterklasse B60T umfasst Bremskontrollsysteme allgemeiner Anwendbarkeit und ist in dieser Hinsicht nicht auf Fahrzeuge eingeschränkt. Sie schließt auch Bremsbetätigungssysteme und einiges andere Zubehör von Bremssystemen für Schienenfahrzeuge ein.
- Die Unterklasse B60V umfasst Luftkissenfahrzeuge an sich und Landfahrzeuge, Wasserfahrzeuge oder Luftfahrzeuge mit Ausbildungen, die ihnen ermöglichen, wechselweise als Luftkissenfahrzeuge oder teilweise unterstützt durch ein Luftpolster betrieben zu werden.
|
| B60G | Radaufhängungen und Federungen für Fahrzeuge (Luftkissenfahrzeuge B60V; Verbindungen zwischen Fahrzeugaufbau und Fahrzeugrahmen B62D 24/00) [5] |
| | Anmerkung:- Es ist die dem Klassentitel B60 unmittelbar folgende Anmerkung zu beachten.
|
| | Sachverzeichnis der UnterklasseSTARRE AUFHÄNGUNG | B60G 1/00 | FEDERNDE AUFHÄNGUNG | | allgemeiner Aufbau | | für Einzelräder; einzelne Sätze von hintereinander angeordneten Rädern; Lenker und Zubehör | B60G 3/00;
B60G 5/00;
B60G 7/00 | für Starrachsen oder Achsgehäuse für zwei oder mehr Räder | B60G 9/00 | gekennzeichnet durch die Anordnung, Lage oder Bauart: der Federn; der Schwingungsdämpfer; einer Baueinheit von Federn und Schwingungsdämpfer | B60G 11/00;
B60G 13/00;
B60G 15/00 | gekennzeichnet durch ihre Regelung | B60G 17/00 | RADAUFHÄNGUNG MIT EINRICHTUNGEN ZUM ABTASTEN VON UNEBENHEITEN DES BODENS | B60G 23/00 | VERBINDUNGSSYSTEME FÜR FEDERNT AUFGEHÄNGTE RÄDER | B60G 21/00 | SONSTIGE RADAUFHÄNGUNGEN | B60G 99/00 |
|
| B60G 11/00 | Federnde Radaufhängungen, gekennzeichnet durch Anordnung, Lage oder Bauart der Federn (Einzelradaufhängung durch selbstfedernde Lenker B60G 3/00; Beeinflussung der Federkennlinie B60G 17/00; Federn an sich F16F) [1, 2006.01] |
| | Anmerkung:- In dieser Gruppe werden die folgenden Begriffe mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Torsionsstab" schließt Torsionsrohre oder dgl. mit ein;
- "Gummi" schließt Kunststoffe von ähnlicher Beschaffenheit mit ein.
|
| B60G 11/32 | . | mit Federn verschiedener Art [1, 2006.01] |
|
| B60G 11/48 | . . | ohne Blattfedern [1, 2006.01] |
|
| B60G 11/52 | . . . | mit Schraubenfedern, Spiralfedern o. a. gewickelten Federn und auch Gummifedern [1, 2006.01] |
|
| B60G 11/54 | . . . . | mit Gummifedern angeordnet innerhalb von Schraubenfedern, Spiralfedern o. a. gewickelten Federn [1, 2006.01] |
|