| B60F 1/00 | Fahrzeuge sowohl für Schienenverkehr als auch für Straßenverkehr; Einrichtungen zur Umwandlung dafür [1, 2006.01] |
| B60F 3/00 | Amphibienfahrzeuge, d.h. Fahrzeuge, die sowohl auf dem Land als auch auf dem Wasser fahren können; Landfahrzeuge, die unter Wasser fahren können (schwimmfähige Räder B60B) [1, 2006.01] |
| B60F 5/00 | Andere Fahrzeuge, die in oder auf verschiedenen Medien fahren können (Fahrzeuge mit wahlweise verwendbaren Kufen und Rädern B62B 13/18; Flugboote oder Wasserflugzeuge B64C 35/00) [1, 2006.01] |