B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B44 | Dekorationskunst oder Dekorationstechnik | |||
B44D | Malerei oder künstlerisches Zeichnen, soweit nicht anderweitig vorgesehen; Konservieren von Gemälden; Oberflächenbehandlung zum Erreichen besonderer künstlerischer Oberflächeneffekte oder Oberflächenbeschaffenheiten (Oberflächenbehandlung allgemein, siehe die entsprechenden Stellen, z.B. Aufbringen von Flüssigkeiten oder von anderen fließfähigen Stoffen B05) [2] | |||
B44D 3/00 | Zubehör oder Geräte zur Verwendung in Verbindung mit Malerei oder künstlerischem Zeichnen, soweit nicht anderweitig vorgesehen (Handgeräte zum Aufbringen von Flüssigkeiten, z.B. Farbe, auf Flächen B05C 17/00; Handgeräte für Fertigstellungsarbeiten an Gebäuden, Malerarbeiten ausgenommen, E04F 21/00); Verfahren oder Vorrichtungen für die Bestimmung, Auswahl oder Zusammensetzung von Farben, z.B. Verwendung von Farbentafeln (Farbmessung G01J 3/00) [1, 2, 2006.01] | |||
B44D 3/06 |
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