| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B44 | Dekorationskunst oder Dekorationstechnik |
| | Anmerkung:- Maschinen, Geräte, Werkzeuge oder Verfahren werden in diese Klasse klassifiziert, soweit sie einen vom Betrachter zu beurteilenden Effekt oder Eindruck schaffen und soweit solche Maschinen, Geräte, Werkzeuge oder Verfahren nicht anderweitig vorgesehen sind.
|
| B44B | Maschinen, Geräte oder Werkzeuge für künstlerische Arbeiten, z.B. für die Bildhauerei, zum Guillochieren, Schnitzen, Brennen oder für Einlegearbeiten (Verzieren von Leder C14B) |
| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B44C | Verfahren zum Herstellen von Verzierungen (Verfahren zum Aufbringen von Flüssigkeiten oder anderen fließfähigen Stoffen auf Oberflächen allgemein B05D; Formen von Kunststoffen oder von Stoffen in plastischem Zustand B29C; Verfahren zum Erzeugen von Schiebebildern B41M 3/12; thermografische Vervielfältigungs- oder Markierungsverfahren B41M 5/00); Mosaike; Intarsien (Imitation von Mosaik- oder Intarsienmustern B44F 11/04); Tapezieren [2] |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Verzierungen", wenn in Verbindung mit den Ausdrücken "Schiebebilder" oder "Abziehbilder" verwendet, umfasst auch "Information".
|
| B44D | Malerei oder künstlerisches Zeichnen, soweit nicht anderweitig vorgesehen; Konservieren von Gemälden; Oberflächenbehandlung zum Erreichen besonderer künstlerischer Oberflächeneffekte oder Oberflächenbeschaffenheiten (Oberflächenbehandlung allgemein, siehe die entsprechenden Stellen, z.B. Aufbringen von Flüssigkeiten oder von anderen fließfähigen Stoffen B05) [2] |
| B44F | Besondere Musterungen oder Bilder |