B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B42 | Buchbinderei; Alben; [Brief-]Ordner; besondere Drucksachen | |
B42B | Unlösbares Zusammenhalten von Bögen, Bogenlagen oder Signaturen oder Anbringen von Gegenständen an diesen (Nageln oder Heften allgemein B25C , B27F; Maschinen sowohl zum Zusammenfassen oder Herstellen von Lagen als auch zum unlösbaren Zusammenhalten der Bögen oder Signaturen B42C 1/12; lösbares bzw. vorübergehendes Zusammenhalten von Blättern B42F) | |
B42B 7/00 | Unlösbares Anbringen von Gegenständen, z.B. Kartenabschnitten auf Bögen [1, 2006.01] |