B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B42 | Buchbinderei; Alben; [Brief-]Ordner; besondere Drucksachen | |||
B42B | Unlösbares Zusammenhalten von Bögen, Bogenlagen oder Signaturen oder Anbringen von Gegenständen an diesen (Nageln oder Heften allgemein B25C , B27F; Maschinen sowohl zum Zusammenfassen oder Herstellen von Lagen als auch zum unlösbaren Zusammenhalten der Bögen oder Signaturen B42C 1/12; lösbares bzw. vorübergehendes Zusammenhalten von Blättern B42F) | |||
B42B 5/00 | Unlösbares Zusammenhalten von Bögen, Bogenlagen oder Signaturen auf andere Art als durch Heftung (durch deren Verformung B31F; durch Klebstoff besonders zum Buchbinden B42C 9/00) [1, 2006.01] | |||
B42B 5/06 |
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