B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
B42 | Buchbinderei; Alben; [Brief-]Ordner; besondere Drucksachen | |||
B42B | Unlösbares Zusammenhalten von Bögen, Bogenlagen oder Signaturen oder Anbringen von Gegenständen an diesen (Nageln oder Heften allgemein B25C , B27F; Maschinen sowohl zum Zusammenfassen oder Herstellen von Lagen als auch zum unlösbaren Zusammenhalten der Bögen oder Signaturen B42C 1/12; lösbares bzw. vorübergehendes Zusammenhalten von Blättern B42F) | |||
B42B 2/00 | Unlösbares Zusammenhalten von Bögen, Bogenlagen oder Signaturen durch Heftung mit fadenförmigem, drahtförmigem oder ähnlichem Bindematerial, z.B. Textilfäden (durch unterbrochene Heftung B42B 4/00) [2, 2006.01] | |||
B42B 2/02 |
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B42B 2/08 |
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