| B31D | Herstellen von Gegenständen aus Papier, Pappe oder aus Material, das in gleicher Weise wie Papier bearbeitet wird, soweit nicht in den Unterklassen B31B oder B31C vorgesehen (Herstellen von Gegenständen in Trockenverfahren aus Spänen oder Fasern, die aus Holz oder anderen lignocellulosehaltigem oder ähnlichem organischen Material bestehen B27N; Herstellen von Schichtstoffen, die nicht vollständig aus Papier oder Pappe bestehen B32B; Herstellen von Gegenständen aus cellulosefaserhaltigen Suspensionen, z.B. Papiermasse D21J) |