| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B31 | Herstellen von Gegenständen aus Papier, Pappe oder aus Material, das in gleicher Weise wie Papier bearbeitet wird; Verarbeiten von Papier, Pappe oder Material, das in gleicher Weise wie Papier bearbeitet wird |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst spezielle Maßnahmen bei der oder in Verbindung mit der Behandlung von Bogen, Bahnen oder Zuschnitten, soweit sie für die Papierverarbeitung eigentümlich sind, z.B. auf Sack- oder Schachtel-Maschinen.
- Diese Klasse umfasst nicht:
- das Herstellen von Gegenständen direkt aus Faserbrei von Papierfasern, das von Unterklasse D21J umfasst ist;
- die Bearbeitung von Bogen, Bahnen oder Zuschnitten, soweit sie über diesen Anwendungsbereich hinausgeht, und ist ohne Rücksicht darauf, ob sie nur für Papier verarbeitende Maschinen beschrieben oder beansprucht ist, von allgemeiner Bedeutung und von B65H umfasst.
- Folienwerkstoffe aus Kunststoffen, laminierte Werkstoffe und Metallfolien sind Beispiele für Werkstoffe, die wie Papier bearbeitet werden können.
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| B31C | Herstellen gewickelter Gegenstände, z.B. gewickelter Rohre, aus Papier, Pappe oder aus Material, das in gleicher Weise wie Papier bearbeitet wird |
| | Anmerkung:- In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Wickeln" bedeutet die Bildung von zwei oder mehr vollständigen Windungen.
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| | Sachverzeichnis der Unterklasse |
| B31C 11/00 | Maschinen zum Wickeln vereinigt mit anderen Vorrichtungen [1, 2006.01] |
| B31C 11/04 | . | zum Imprägnieren durch Überzugsmasse während des Wickelns [1, 2006.01] |
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