BSektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren
enable hierarchy mode: B31B31Herstellen von Gegenständen aus Papier, Pappe oder aus Material, das in gleicher Weise wie Papier bearbeitet wird; Verarbeiten von Papier, Pappe oder Material, das in gleicher Weise wie Papier bearbeitet wird
Anmerkung:
  1. Diese Klasse umfasst spezielle Maßnahmen bei der oder in Verbindung mit der Behandlung von Bogen, Bahnen oder Zuschnitten, soweit sie für die Papierverarbeitung eigentümlich sind, z.B. auf Sack- oder Schachtel-Maschinen.
  2. Diese Klasse umfasst nicht:
    • das Herstellen von Gegenständen direkt aus Faserbrei von Papierfasern, das von Unterklasse D21J umfasst ist;
    • die Bearbeitung von Bogen, Bahnen oder Zuschnitten, soweit sie über diesen Anwendungsbereich hinausgeht, und ist ohne Rücksicht darauf, ob sie nur für Papier verarbeitende Maschinen beschrieben oder beansprucht ist, von allgemeiner Bedeutung und von B65H umfasst.
  3. Folienwerkstoffe aus Kunststoffen, laminierte Werkstoffe und Metallfolien sind Beispiele für Werkstoffe, die wie Papier bearbeitet werden können.
enable hierarchy mode: B31BB31BHerstellen von Behältern aus Papier, Pappe oder aus Material, das in gleicher Weise wie Papier bearbeitet wird (Herstellen gewickelter Gegenstände, z.B. gewickelter Rohre, B31Ckombiniertes Herstellen und Füllen B65B)
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "steife oder halbsteife Behälter" umfasst:
      • Behälter, die nicht durch ihren Inhalt verformt werden oder nicht dessen Gestalt annehmen;
      • Behälter, die dazu ausgebildet sind, vorübergehend verformt zu werden, um ihren Inhalt auszustoßen;
      • Paletten;
      • tablettartige Behältnisse;
    • "flexible Behälter" umfassen:
      • Behälter, die durch ihren Inhalt verformt werden oder die Gestalt des Inhalts annehmen;
      • Behälter die dazu ausgebildet sind, bleibend verformt zu werden, um ihren Inhalt auszustoßen.
enable hierarchy mode: B31CLink to definition of IPC symbol: B31CB31CHerstellen gewickelter Gegenstände, z.B. gewickelter Rohre, aus Papier, Pappe oder aus Material, das in gleicher Weise wie Papier bearbeitet wird
Anmerkung:
  1. In dieser Unterklasse wird der folgende Begriff mit der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Wickeln" bedeutet die Bildung von zwei oder mehr vollständigen Windungen.
Sachverzeichnis der Unterklasse
HERSTELLEN GEWICKELTER GEGENSTÄNDE GEKENNZEICHNET DURCH DAS VERFAHREN
Wickeln um DorneB31C 1/00, B31C 3/00
ohne WickeldorneB31C 5/00
Wickeln getrennter BahnenB31C 9/00
HERSTELLEN GEWICKELTER GEGENSTÄNDE GEKENNZEICHNET DURCH DIE FORM DES GEGENSTANDES
rohrförmigB31C 1/00, B31C 3/00, B31C 5/00
kegelförmigB31C 7/00
andere FormenB31C 9/00, B31C 99/00
MIT DER WICKELMASCHINE KOMBINIERTE VORRICHTUNGENB31C 11/00
enable hierarchy mode: B31DLink to definition of IPC symbol: B31DB31DHerstellen von Gegenständen aus Papier, Pappe oder aus Material, das in gleicher Weise wie Papier bearbeitet wird, soweit nicht in den Unterklassen B31B oder B31C vorgesehen (Herstellen von Gegenständen in Trockenverfahren aus Spänen oder Fasern, die aus Holz oder anderen lignocellulosehaltigem oder ähnlichem organischen Material bestehen B27NHerstellen von Schichtstoffen, die nicht vollständig aus Papier oder Pappe bestehen B32BHerstellen von Gegenständen aus cellulosefaserhaltigen Suspensionen, z.B. Papiermasse D21J)
enable hierarchy mode: B31FLink to definition of IPC symbol: B31FB31FMechanische Bearbeitung oder Verformung von Papier, Pappe oder Material, das in gleicher Weise wie Papier bearbeitet wird (Herstellen von Schichtstoffen, die nicht nur aus Papier oder Pappe bestehen, B32B)