B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |
B29 | Verarbeiten von Kunststoffen; Verarbeiten von Stoffen in plastischem Zustand allgemein | |
B29D | Herstellen besonderer Gegenstände aus Kunststoff oder aus Stoffen in plastischem Zustand (Herstellen von Granulat B29B 9/00; Herstellen von Vorformlingen B29B 11/00) [4] | |
B29D 17/00 | Herstellen von Trägern für Aufzeichnungen, die feine Rillen oder Eindrücke enthalten, z.B. Schallplatten zum Abspielen mit Nadeln oder Walzen; Herstellen von Schallplatten mit Hilfe von Matrizen [1, 4, 6, 2006.01] |