B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren | |||
![]() | B29 | Verarbeiten von Kunststoffen; Verarbeiten von Stoffen in plastischem Zustand allgemein | ||
![]() ![]() | B29C | Formen oder Verbinden von Kunststoffen; Formen von Werkstoffen in plastischem Zustand, soweit nicht anderweitig vorgesehen; Nachbehandlung der geformten Erzeugnisse, z.B. Reparieren (Herstellen von Vorformlingen B29B 11/00; Herstellung von geschichteten Erzeugnissen durch Verbinden von zuvor unverbundenen Schichten zur Erzeugung eines Produkts mit bleibend zusammenhängenden Schichten B32B 37/00-B32B 41/00) [4] | ||
![]() ![]() ![]() | B29C 73/00 | Reparieren von Gegenständen aus Kunststoffen oder Massen in plastischem Zustand, z.B. von Gegenständen, geformt oder hergestellt durch Verfahren, die durch diese Unterklasse oder die Unterklasse B29D umfasst werden (Runderneuern von Reifen B29D 30/54; Einrichtungen zum Beseitigen von Undichtigkeiten in Rohren oder Schläuchen F16L 55/16) [5, 2006.01] | ||
![]() ![]() | B29C 73/04 |
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![]() ![]() | B29C 73/06 |
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![]() ![]() | B29C 73/08 |
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