BSektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren
Hierarchische Anzeige ausschalten: B29B29Verarbeiten von Kunststoffen; Verarbeiten von Stoffen in plastischem Zustand allgemein
Anmerkung:
  1. Diese Klasse umfasst nicht das Verarbeiten von Kunststoff-Folien entsprechend der Verarbeitung von Papier, das von Klasse B31 umfasst wird.
  2. In dieser Klasse wird der folgende Begriff nur in der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Kunststoffe" bedeutet makromolekulare Verbindungen oder Massen, bestehend aus solchen Verbindungen.
  3. In dieser Klasse gilt folgendes:
    1. Das Verarbeiten von Kunststoffen ist, soweit wie möglich, vorrangig entsprechend dem verwendeten, besonderen Formgebungsverfahren zu klassifizieren, z.B. in Unterklasse B29C.
    2. das Klassifizieren der Herstellung von besonderen Gegenständen in die Unterklasse B29D ist zu beschränken auf:
      1. Gesichtspunkte, die charakteristisch für die Herstellung eines besonderen Gegenstandes sind und nicht in die Unterklassen B29B oder B29C klassifiziert werden können;
      2. kombinierte Verfahren zum Herstellen des besonderen Gegenstandes, die als solche nicht vollständig in die Unterklasse B29C klassifiziert werden können.
    3. Erzeugnisse an sich werden nicht in diese Klasse klassifiziert. Wenn ein Erzeugnis jedoch durch die Art und Weise seiner Herstellung gekennzeichnet ist und nicht durch seine Struktur oder Zusammensetzung, sollte das Herstellungsverfahren in diese Klasse klassifiziert werden.
  4. Die Symbole der Unterklasse B29K sind nur zu verwenden als Index-Codes in Verbindung mit den Unterklassen B29B, B29C oder B29D zur Information über Formmassen oder Materialien für Verstärkungen, Füllstoffe oder vorgeformte Teile, z.B. Einlagen.
  5. Die Symbole der Unterklasse B29L sind nur zu verwenden als Index-Codes in Verbindung mit der Unterklasse B29C zur Information über Erzeugnisse, hergestellt mittels Verfahren, die in die Unterklasse B29C klassifiziert sind.
Hierarchische Anzeige ausschalten: B29CLink zur Definition für IPC-Symbol: B29CB29CFormen oder Verbinden von Kunststoffen; Formen von Werkstoffen in plastischem Zustand, soweit nicht anderweitig vorgesehen; Nachbehandlung der geformten Erzeugnisse, z.B. Reparieren (Herstellen von Vorformlingen B29B 11/00Herstellung von geschichteten Erzeugnissen durch Verbinden von zuvor unverbundenen Schichten zur Erzeugung eines Produkts mit bleibend zusammenhängenden Schichten B32B 37/00-B32B 41/00) [4]
Anmerkung:
  1. Diese Unterklasse umfasst:
    • das Formen oder Verbinden von Kunststoffen;
    • das Formen von Werkstoffen in plastischem Zustand, wenn kein bestimmter Werkstoff festgelegt ist;
    • das Formen von Werkstoffen in plastischem Zustand, soweit nicht anderweitig vorgesehen.
  2. Die Unterklasse umfasst nicht:
    • das Verarbeiten von Kunststoff-Folien entsprechend der Verarbeitung von Papier, das von Klasse B31 umfasst wird;
    • das Formen von Werkstoffen, soweit anderweitig vorgesehen, z.B. Metalle, Ton oder Nahrungsmittel.
  3. Es ist die dem Klassentitel B29 folgende Anmerkung (3) zu beachten.
  4. In dieser Unterklasse gilt:
    • Reparieren von Gegenständen aus Kunststoffen oder Werkstoffen in plastischem Zustand, z.B. von Gegenständen geformt oder hergestellt durch Verfahren, die durch diese Unterklasse oder die Unterklasse B29D umfasst werden, ist in Gruppe B29C 73/00 klassifiziert;
    • Bauteile, Einzelheiten, Zubehör oder Hilfsmaßnahmen, die für mehr als ein Formgebungsverfahren in einer Form anwendbar sind, sind in die Gruppen B29C 31/00-B29C 37/00 zu klassifizieren;
    • Bauteile, Einzelheiten, Zubehör oder Hilfsmaßnahmen, die nur für ein bestimmtes Formgebungsverfahren in einer Form anwendbar oder brauchbar sind, sind nur in die hierfür zutreffenden Untergruppen der Gruppen B29C 39/00-B29C 71/00 zu klassifizieren.
  5. In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, Index-Codes der Unterklassen B29K und B29L anzufügen.
Sachverzeichnis der Unterklasse
BAUTEILE, EINZELHEITEN, ZUBEHÖR, HILFSMASSNAHMEN
Formwerkzeuge oder FormkerneB29C 33/00
Erwärmen, Kühlen, AushärtenB29C 35/00
Sonstige AusgestaltungenB29C 31/00, B29C 37/00
FORMGEBUNG IN EINER FORM
durch Gießen, durch Beschichten einer FormB29C 39/00, B29C 41/00
FormpressenB29C 43/00
inneren DruckB29C 44/00
SpritzgießenB29C 45/00
Strangpressen, ExtrudierenB29C 48/00
BlasformenB29C 49/00
WarmformenB29C 51/00
ANDERE FORMGEBUNGSVERFAHREN
Biegen, Falten, Verdrehen, Gerade- richten, AbflachenB29C 53/00
StreckenB29C 55/00
Freisetzen von inneren SpannungenB29C 61/00
Additive FertigungB29C 64/00
Sonstige TechnikenB29C 67/00
VERBINDENB29C 65/00
BESONDERE ANWENDUNGEN
Formen von RohrendenB29C 57/00
Formgebung der OberflächeB29C 59/00
Überziehen oder UmmantelnB29C 63/00
Formgebung von VerbundstoffenB29C 70/00
KOMBINIERTE FORMGEBUNGSVERFAHRENB29C 69/00
NACHBEHANDLUNGB29C 71/00
REPARIERENB29C 73/00
Besondere Formgebungsverfahren, z.B. Formen in einer Form, Verbinden; Vorrichtungen hierfür [4]
Hierarchische Anzeige ausschalten: B29C 70/00Link zur Definition für IPC-Symbol: B29C 70/00Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: B29C 70/00B29C 70/00Formgebung von Verbundstoffen, d.h. Kunststoffmaterialien, die Verstärkungen, Füllstoffe oder vorgeformte Teile enthalten, z.B. Einlagen  [6, 2006.01]
Anmerkung:
  1. In dieser Gruppe werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
    • "Verstärkung" bedeutet eine Struktur in Form von Fasern, Drähten, Stäben, Stangen, Teilen, Platten oder Blöcken, die die Festigkeit eines Gegenstandes verbessern;
    • "Füllstoff" bedeutet einen relativ inerten Stoff in Form von Partikeln, Pulver, Körnern, Flocken oder Kugeln, die die physikalischen Eigenschaften verbessern oder die Masse oder das Gewicht des Gegenstandes erhöhen;
    • "vorgeformtes Teil" bedeutet ein Teil aus irgendeinem Material, fertig geformt, von einer bestimmten Gestalt, das nicht als Verstärkung dient, z.B. Drähte oder Netze, die lediglich in die Oberfläche eines Gegenstandes eingebracht sind;
    • "Einlage" bedeutet ein vorgeformtes Teil, das in den Gegenstand bei seiner Herstellung eingelagert wird.
Hierarchische Anzeige ausschalten: B29C 70/04Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: B29C 70/04B29C 70/04
nur Verstärkungen enthaltend, z.B. selbstverstärkende Kunststoffe [6, 2006.01]
Hierarchische Anzeige ausschalten: B29C 70/28Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: B29C 70/28B29C 70/28
. . Formgebungsverfahren hierfür [6, 2006.01]
Anmerkung:
  1. Diese Gruppe umfasst:
    • das Formen von zusammenhängenden Verstärkungen, die vorimprägniert oder ohne Bindemittel sind, oder von nicht zusammenhängenden Verstärkungen aus Fasern, die in einer Form oder auf einem Träger abgelegt sind;
    • das Imprägnieren oder Einbringen von plastischem Material [Matrix] in die Verstärkungen während des Formens.
  2. Diese Gruppe umfasst nicht:
    • das Formen von plastischen Massen, die mit Verstärkungsfasern kurzer Länge gemischt sind und solche enthalten, durch ein einziges Verfahren, das von der zutreffenden Stelle für dieses Verfahren umfasst wird;
    • das Vorbehandeln, z.B. Imprägnieren, von Verstärkungen an sich, d.h. unabhängig von ihrer Formgebung, das von der Gruppe B29B 15/08 umfasst wird.
Hierarchische Anzeige ausschalten: B29C 70/30Link zur Depatisnet-Einsteigerrecherche mit IPC-Symbol: B29C 70/30B29C 70/30
. . . Formgebung durch Handlaminierverfahren, d.h. Aufbringen von Fasern, Bändern oder Blättern auf Form, Werkzeug oder Kern; Formgebung durch Faserspritzverfahren, d.h. Spritzen von Fasern auf Form, Werkzeug oder Kern [6, 2006.01]