| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B29 | Verarbeiten von Kunststoffen; Verarbeiten von Stoffen in plastischem Zustand allgemein |
| | Anmerkung:- Diese Klasse umfasst nicht das Verarbeiten von Kunststoff-Folien entsprechend der Verarbeitung von Papier, das von Klasse B31 umfasst wird.
- In dieser Klasse wird der folgende Begriff nur in der angegebenen Bedeutung verwendet:
- "Kunststoffe" bedeutet makromolekulare Verbindungen oder Massen, bestehend aus solchen Verbindungen.
- In dieser Klasse gilt folgendes:
- Das Verarbeiten von Kunststoffen ist, soweit wie möglich, vorrangig entsprechend dem verwendeten, besonderen Formgebungsverfahren zu klassifizieren, z.B. in Unterklasse B29C.
- das Klassifizieren der Herstellung von besonderen Gegenständen in die Unterklasse B29D ist zu beschränken auf:
- Gesichtspunkte, die charakteristisch für die Herstellung eines besonderen Gegenstandes sind und nicht in die Unterklassen B29B oder B29C klassifiziert werden können;
- kombinierte Verfahren zum Herstellen des besonderen Gegenstandes, die als solche nicht vollständig in die Unterklasse B29C klassifiziert werden können.
- Erzeugnisse an sich werden nicht in diese Klasse klassifiziert. Wenn ein Erzeugnis jedoch durch die Art und Weise seiner Herstellung gekennzeichnet ist und nicht durch seine Struktur oder Zusammensetzung, sollte das Herstellungsverfahren in diese Klasse klassifiziert werden.
- Die Symbole der Unterklasse B29K sind nur zu verwenden als Index-Codes in Verbindung mit den Unterklassen B29B, B29C oder B29D zur Information über Formmassen oder Materialien für Verstärkungen, Füllstoffe oder vorgeformte Teile, z.B. Einlagen.
- Die Symbole der Unterklasse B29L sind nur zu verwenden als Index-Codes in Verbindung mit der Unterklasse B29C zur Information über Erzeugnisse, hergestellt mittels Verfahren, die in die Unterklasse B29C klassifiziert sind.
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| B29C | Formen oder Verbinden von Kunststoffen; Formen von Werkstoffen in plastischem Zustand, soweit nicht anderweitig vorgesehen; Nachbehandlung der geformten Erzeugnisse, z.B. Reparieren (Herstellen von Vorformlingen B29B 11/00; Herstellung von geschichteten Erzeugnissen durch Verbinden von zuvor unverbundenen Schichten zur Erzeugung eines Produkts mit bleibend zusammenhängenden Schichten B32B 37/00-B32B 41/00) [4] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst:
- das Formen oder Verbinden von Kunststoffen;
- das Formen von Werkstoffen in plastischem Zustand, wenn kein bestimmter Werkstoff festgelegt ist;
- das Formen von Werkstoffen in plastischem Zustand, soweit nicht anderweitig vorgesehen.
- Die Unterklasse umfasst nicht:
- das Verarbeiten von Kunststoff-Folien entsprechend der Verarbeitung von Papier, das von Klasse B31 umfasst wird;
- das Formen von Werkstoffen, soweit anderweitig vorgesehen, z.B. Metalle, Ton oder Nahrungsmittel.
- Es ist die dem Klassentitel B29 folgende Anmerkung (3) zu beachten.
- In dieser Unterklasse gilt:
- Reparieren von Gegenständen aus Kunststoffen oder Werkstoffen in plastischem Zustand, z.B. von Gegenständen geformt oder hergestellt durch Verfahren, die durch diese Unterklasse oder die Unterklasse B29D umfasst werden, ist in Gruppe B29C 73/00 klassifiziert;
- Bauteile, Einzelheiten, Zubehör oder Hilfsmaßnahmen, die für mehr als ein Formgebungsverfahren in einer Form anwendbar sind, sind in die Gruppen B29C 31/00-B29C 37/00 zu klassifizieren;
- Bauteile, Einzelheiten, Zubehör oder Hilfsmaßnahmen, die nur für ein bestimmtes Formgebungsverfahren in einer Form anwendbar oder brauchbar sind, sind nur in die hierfür zutreffenden Untergruppen der Gruppen B29C 39/00-B29C 71/00 zu klassifizieren.
- In dieser Unterklasse ist es wünschenswert, Index-Codes der Unterklassen B29K und B29L anzufügen.
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| | Sachverzeichnis der UnterklasseBAUTEILE, EINZELHEITEN, ZUBEHÖR, HILFSMASSNAHMEN | | Formwerkzeuge oder Formkerne | B29C 33/00 | Erwärmen, Kühlen, Aushärten | B29C 35/00 | Sonstige Ausgestaltungen | B29C 31/00, B29C 37/00 | FORMGEBUNG IN EINER FORM | | durch Gießen, durch Beschichten einer Form | B29C 39/00, B29C 41/00 | Formpressen | B29C 43/00 | inneren Druck | B29C 44/00 | Spritzgießen | B29C 45/00 | Strangpressen, Extrudieren | B29C 48/00 | Blasformen | B29C 49/00 | Warmformen | B29C 51/00 | ANDERE FORMGEBUNGSVERFAHREN | | Biegen, Falten, Verdrehen, Gerade- richten, Abflachen | B29C 53/00 | Strecken | B29C 55/00 | Freisetzen von inneren Spannungen | B29C 61/00 | Additive Fertigung | B29C 64/00 | Sonstige Techniken | B29C 67/00 | VERBINDEN | B29C 65/00 | BESONDERE ANWENDUNGEN | | Formen von Rohrenden | B29C 57/00 | Formgebung der Oberfläche | B29C 59/00 | Überziehen oder Ummanteln | B29C 63/00 | Formgebung von Verbundstoffen | B29C 70/00 | KOMBINIERTE FORMGEBUNGSVERFAHREN | B29C 69/00 | NACHBEHANDLUNG | B29C 71/00 | REPARIEREN | B29C 73/00 |
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| B29C 70/00 | Formgebung von Verbundstoffen, d.h. Kunststoffmaterialien, die Verstärkungen, Füllstoffe oder vorgeformte Teile enthalten, z.B. Einlagen [6, 2006.01] |
| | Anmerkung:- In dieser Gruppe werden die folgenden Begriffe oder Ausdrücke mit den angegebenen Bedeutungen verwendet:
- "Verstärkung" bedeutet eine Struktur in Form von Fasern, Drähten, Stäben, Stangen, Teilen, Platten oder Blöcken, die die Festigkeit eines Gegenstandes verbessern;
- "Füllstoff" bedeutet einen relativ inerten Stoff in Form von Partikeln, Pulver, Körnern, Flocken oder Kugeln, die die physikalischen Eigenschaften verbessern oder die Masse oder das Gewicht des Gegenstandes erhöhen;
- "vorgeformtes Teil" bedeutet ein Teil aus irgendeinem Material, fertig geformt, von einer bestimmten Gestalt, das nicht als Verstärkung dient, z.B. Drähte oder Netze, die lediglich in die Oberfläche eines Gegenstandes eingebracht sind;
- "Einlage" bedeutet ein vorgeformtes Teil, das in den Gegenstand bei seiner Herstellung eingelagert wird.
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| B29C 70/04 | . | nur Verstärkungen enthaltend, z.B. selbstverstärkende Kunststoffe [6, 2006.01] |
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| B29C 70/06 | . . | Nur faserförmige Verstärkungen [6, 2006.01] |
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| B29C 70/08 | . . . | enthaltend Kombinationen verschiedener Arten faserförmiger Verstärkungen, die im Bindemittel [Matrix] eingeschlossen sind, die eine oder mehrere Lagen bilden, mit oder ohne unverstärkten Lagen [6, 2006.01] |
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