BSektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren
Hierarchische Anzeige ausschalten: B29B29Verarbeiten von Kunststoffen; Verarbeiten von Stoffen in plastischem Zustand allgemein
Anmerkung:
  1. Diese Klasse umfasst nicht das Verarbeiten von Kunststoff-Folien entsprechend der Verarbeitung von Papier, das von Klasse B31 umfasst wird.
  2. In dieser Klasse wird der folgende Begriff nur in der angegebenen Bedeutung verwendet:
    • "Kunststoffe" bedeutet makromolekulare Verbindungen oder Massen, bestehend aus solchen Verbindungen.
  3. In dieser Klasse gilt folgendes:
    1. Das Verarbeiten von Kunststoffen ist, soweit wie möglich, vorrangig entsprechend dem verwendeten, besonderen Formgebungsverfahren zu klassifizieren, z.B. in Unterklasse B29C.
    2. das Klassifizieren der Herstellung von besonderen Gegenständen in die Unterklasse B29D ist zu beschränken auf:
      1. Gesichtspunkte, die charakteristisch für die Herstellung eines besonderen Gegenstandes sind und nicht in die Unterklassen B29B oder B29C klassifiziert werden können;
      2. kombinierte Verfahren zum Herstellen des besonderen Gegenstandes, die als solche nicht vollständig in die Unterklasse B29C klassifiziert werden können.
    3. Erzeugnisse an sich werden nicht in diese Klasse klassifiziert. Wenn ein Erzeugnis jedoch durch die Art und Weise seiner Herstellung gekennzeichnet ist und nicht durch seine Struktur oder Zusammensetzung, sollte das Herstellungsverfahren in diese Klasse klassifiziert werden.
  4. Die Symbole der Unterklasse B29K sind nur zu verwenden als Index-Codes in Verbindung mit den Unterklassen B29B, B29C oder B29D zur Information über Formmassen oder Materialien für Verstärkungen, Füllstoffe oder vorgeformte Teile, z.B. Einlagen.
  5. Die Symbole der Unterklasse B29L sind nur zu verwenden als Index-Codes in Verbindung mit der Unterklasse B29C zur Information über Erzeugnisse, hergestellt mittels Verfahren, die in die Unterklasse B29C klassifiziert sind.