| B | Sektion B — Arbeitsverfahren; Transportieren |
| B27 | Bearbeiten oder Konservieren von Holz oder ähnlichem Werkstoff; Nagelmaschinen oder Klammermaschinen allgemein |
| B27N | Herstellung von Gegenständen im Trockenverfahren, mit oder ohne Zusatz von organischem Bindemittel, aus Spänen oder Fasern, die aus Holz oder anderem lignocellulosehaltigem oder ähnlichem organischen Material bestehen (mit zementartigem Material B28B; Formen von Stoffen in plastischem Zustand B29C; Faserplatten hergestellt aus Suspensionen von Cellulosefasern D21J; Trocknung F26B 17/00) [4] |
| | Anmerkung:- Diese Unterklasse umfasst nicht die Behandlung von Zusammensetzungen, die in plastischem Zustand sind oder die durch die gleiche Art von Verfahren oder Vorrichtungen wie plastische Stoffe verarbeitet werden, die von Unterklasse B29B oder B29C umfasst ist.
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